SOWI - Sozialwirtschaftliche Fortbildungsgesellschaft mbH StrausbergWir machen Gesundheit zum Beruf !Investition in Ihre ZukunftGefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfondsund des Landes Brandenburg.Finanzierung (Bankdarlehen)Weitere Informationen auch hier ...______________________________________Links: www.bafoeg.bmbf.de www.studentenwerk-berlin.dewww.bildungskredit.de www.meister-bafoeg.info/de/Merkblätter:Merkblatt BAföGMerkblatt BegabtenförderungMerkblatt BildungskreditMerkblatt EU-FörderprogrammMerkblatt Schulgeld als SonderausgabeWir stellen Ihnen hier in aller Kürze einige Möglichkeiten vor, Ihre Ausbildung zu finanzieren. Sie beziehen sich sowohl auf die 3-jährige Vollzeitausbildung als auch auf berufsbegleitende Ausbildungen. Bitte prüfen Sie individuell, ob und in welchem Umfang diese Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen.Alle Angaben hier sind ohne Gewähr - verbindliche Auskünfte erhalten Sie von den jeweils angegegebenen Trägern der Finanzierung.Ausbildungsförderung als verzinsliches Bankdarlehen erhalten Auszubildende insbesondere1. für eine einzige weitere Ausbildung, die eine Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist,2. für eine einzige weitere Ausbildung, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern,3. für die durch einen Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer und4. in den Fällen der Hilfe zum Studienabschluss. Wie bei der Förderung innerhalb der Regelstudienzeit, die grundsätzlich hälftig als Zuschuss und hälftig als zinsloses Staatsdarlehen erfolgt, wird über die Höhe der Darlehenssumme des verzinslichen Bankdarlehens auf schriftlichen Antrag durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderungentschieden. Für die Beantragung sind die dafür vorgesehenen Formblätter, die im Internet oder bei denÄmtern für Ausbildungsförderung erhältlich sind, zu verwenden.Die Höhe des Bankdarlehens kann von den Auszubildenden bei der Antragstellung begrenzt werden. Eine solche Begrenzung kann innerhalb des Bewilligungszeitraums jedoch nicht widerrufen werden kann. Mit dem Bescheid über die Gewährung von Ausbildungsförderung erhalten die Auszubildenden ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gezeichnetes Vertragsangebot. Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt, muss das Angebot innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Ausbildungsförderung unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass)unterzeichnet und zurückgegeben werden. Das Bankdarlehen wird direkt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gezahlt. Zahlungen sind dabei nur auf ein inländisches Bankkonto möglich.Das Bankdarlehen einschließlich der Zinsen muss in Mindestraten von 105 Euro monatlich in längstens20 Jahren zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungspflicht beginnt 6 Monate nach Ende der Förderungszeit.Das Bankdarlehen wird an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückgezahlt, die vor Beginn der Rückzahlung die Höhe der Darlehensschuld und der gestundeten Zinsen, die jeweils geltende Zinsregelung, die Höhe der monatlichen Zahlungsbeträge und den Rückzahlungszeitraum mitteilt.In den Fällen, in denen Auszubildende sowohl Staatsdarlehen als auch Bankdarlehen erhalten haben,ist zuerst das Bankdarlehen und im Anschluss daran das Staatsdarlehen zurückzuzahlen. Die Frist, innerhalb derer alle Darlehen getilgt werden müssen, verlängert sich dann auf 22 Jahre.Bei Rückzahlung des Bankdarlehens ist eine vorzeitige Tilgung, jedoch ohne Nachlassgewährung, möglich.Details zur Rückzahlung des Bankdarlehens enthält der Darlehensvertrag.